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Die bisher von Ehrenamtlichen der Bahn-Zentralstelle gegen die Alkoholgefahren (BZAL) wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Suchtprävention hat seit 01.01.2010 die Stiftung BSW übernommen.
Am 30.09.2009 beschloss die BZAL-Mitgliederversammlung mit Beteiligung der Deutschen Bahn AG, des Bundeseisenbahnvermögens sowie deren Mitarbeitervertretungen die organisatorische Integration der BZAL in die Stiftung BSW und die Auflösung des Vereins BZAL.
In einer Überleitungsvereinbarung, der auch der Aufsichtsrat der Stiftung BSW zustimmte, wurde u.a. festgeschrieben, dass der gesamte Geschäftsbetrieb sowie alle Rechte und Pflichten – einschließlich des BZAL-Vereinsvermögens –- auf die Stiftung BSW übergehen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stiftung BSW, Suchtprävention im Sinne der BZAL auf Dauer fortzuführen.
Im Vordergrund der Bemühungen stand bei allen Verantwortlichen die längerfristige Sicherung qualifizierter Suchtprävention. Dies wird durch die Überleitung auf die Stiftung BSW gewährleistet, denn Suchtprävention ist in der Stiftungsverfassung verankert und ergänzt die bisherigen sozialen Leistungen. Die Stiftung BSW verfügt über qualifizierte Sozialarbeiter/innen, die auch in der Suchtprävention ausgebildet sind und über Erfahrungen im Suchtbereich verfügen. Der von der Stiftung BSW bestellte Hauptbeauftragte für Selbsthilfegruppen wird „Suchtprävention“ in die Arbeit der Selbsthilfegruppen im Bahnbereich integrieren
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